Fallen Angehörige wegen Urlaub oder Erkrankung für die Pflege daheim aus, springt die Sozialstation gerne ein und übernimmt, was sonst die Angehörigen zu Hause leisten. Diese Einsätze heißen „Verhinderungspflege“ und werden bei Einstufung von Ihrer Kasse zusätzlich bezahlt – ohne Anrechnung auf Ihr Pfegegeld.
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