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ALLGEMEINE BERATUNG

Caritas Schuldnerberatung

Mit der Caritas aus der finanziellen Krise
Ihnen sind Ihre Schulden über den Kopf gewachsen und Sie haben festgestellt, dass Sie Ihre finanzielle Situation alleine und aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können? Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungswege aus der Überschuldung zu erarbeiten. Unser kostenfreies Beratungsangebot richtet sich an Ratsuchende mit Wohnsitz in Ettlingen inklusive der Stadtteile Bruchhausen, Ettlingenweier, Oberweier, Schluttenbach, Schöllbronn und Spessart.

Schulden können vielfältige Ursachen haben und genauso vielschichtige Auswirkungen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen Lösungen und Wege aus der Krise. Hierzu benötigen wir Ihre Bereitschaft, aktiv mitzuarbeiten und ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Unsere Beratung erfolgt nach Terminabsprache. Sie erhalten von uns einen Aufnahmebogen für die Schuldnerberatung, der es Ihnen und uns erleichtert sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu machen. Wir beraten Sie kostenfrei, unabhängig von der Religion und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Achtung: Bei Schulden aus Selbständigkeit, Immobilienschulden, Geschäftsaufgabe oder Konkurs, Rechtsfragen, die durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater geklärt werden müssen und in Umschuldungsfragen müssen wir Sie leider weiterverweisen.

Wir beraten
  • vorrangig Empfänger von Sozialleistungen
    (u.a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld)
  • bei Lohn-, Gehalts- oder Kontopfändungen
  • wenn sich der Gerichtsvollzieher angekündigt hat
  • wenn Sie Strom oder Miete nicht mehr bezahlen können
  • wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
  • wenn Sie von Inkassounternehmen unter Druck gesetzt werden
Wir unterstützen Sie
  • bei der Hilfe zur Selbsthilfe
  • bei der Erstellung eines Haushaltsplans
  • bei der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts
  • bei der Beantragung von Sozialleistungen und Rundfunkgebührenbefreiung
  • durch Prüfung der Pfändungsfreigrenzen und Maßnahmen zum Schuldnerschutz
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